Den grundsätzlichen, bundesweit geltenden Rahmen setzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hierin sind unter anderem die Befugnisse eines Eigentümers behandelt, aber auch Fragestellungen rund um eine Grenzanlage, insbesondere, wenn sie exakt auf der Grundstücksgrenze platziert wird. Gleichzeitig wird hier geregelt, inwieweit man auf Beseitigung oder Unterlassung einer rechtswidrigen Einfriedung vorgehen kann (hier vor allem § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch).